AGB's

Allgemeinen Geschäftsbedingungen für Unternehmer

der IoT-Plattform Inamata
der
Silent Wind GmbH
Gallitzinstr. 4a
48167 Münster

Inhaltsverzeichnis

Präambel
§ 1 Anwendungsbereich, Begriffsbestimmung
§ 2 Registrierung
§ 3 Pflichten des Nutzers
§ 4 Systemintegrität
§ 5 Nutzungsrechte
§ 6 Nutzerdienste
§ 7 Rechte Dritter
§ 8 Sperrung
§ 9 Preis, Zahlungen und Fälligkeit
§ 10 Verantwortung für Inhalte, Haftung
§ 11 Laufzeit und Kündigung
§ 12 Open Source
§ 13 Verfügbarkeit, Service Levels und Störungsbehebung
§ 14 Leistungsänderungen
§ 15 Datenschutz; Geheimhaltung
§ 16 Sonstiges
§ 17 Ergänzende Bedingungen für Dienstverträge
§ 18 Änderung der Geschäftsbedingungen

Präambel

Inamata stellt für ihre Nutzer eine IoT-Plattform in Form einer SaaS-Lösung bereit. Diese erlaubt es den Nutzern, IoT-Netzwerke selbständig und vor allem zügig zu erstellen. Von dem Dienst ist die Konfiguration und Verwaltung einer Flotte von Wi-Fi verbundenen Mikrocontrollern umfasst, sowie dessen Ansteuerung, um Sensoren (CO2-, Temperatur-, pH-Messungen) auszulesen und Aktoren (LEDs, Lüfter, Pumpen) zu steuern. Die Ansteuerung kann händisch, mit grafischen Kontrollplänen oder über eine API erfolgen. Die gemessenen Daten werden anschließend von Inamata für einen variablen Zeitraum gespeichert und können über benutzerdefinierte Dashboards angezeigt werden.

Zusätzlich kann die zur Verfügung gestellte Open Source Firmware von Nutzern selbst angepasst werden. Inamata bietet zudem eine Open Source Flasher Desktop-Applikation an, mit welcher die Firmware und Verbindungsgeheimnisse auf Mikrocontrollern aufgespielt werden können, sodass die Mikrocontroller sich mit dem Server verbinden können.

Es wird auch ein dauerhaft kostenloses Abo mit entsprechenden Einschränkungen angeboten, welche unter § 9.3 dieser AGB näher spezifiziert sind.
Zusätzlich bietet Inamata seinen Nutzern die folgenden Leistungen an:

  • Technische Komplettlösungen
    • Unser Team aus erfahrenen Ingenieuren arbeitet eng mit den Nutzern zusammen, um die jeweiligen individuellen Anforderungen und Ziele zu verstehen. Zu Beginn führt Inamata eine umfassende Bewertung der beim Nutzer bestehenden Infrastruktur, Prozesse und Probleme durch.
    • Auf der Grundlage dieser Erkenntnisse entwickelt Inamata eine auf unserer Plattform basierende IoT-Lösung, die sich nahtlos in den Betrieb des Nutzers einfügt, die Effizienz steigert und Innovationen vorantreibt. Ganz gleich, ob es um die Optimierung von Wartungsprozessen, die Verbesserung der Anlagenüberwachung oder die Verbesserung des Kundenerlebnisses geht, unsere Lösungen sind so konzipiert, dass sie greifbare Ergebnisse liefern.
    • Darüber hinaus bedeutet unser Engagement für kontinuierlichen Support und Wartung, dass die Nutzer und deren Kunden sich darauf verlassen können, dass die IoT-Systeme reibungslos und effizient laufen.
  • Kundenspezifische Entwicklung
    • Mit umfangreichen Fachwissen in IoT-Technologie und Softwareentwicklung können wir unsere bestehenden Softwarelösungen an die jeweiligen Nutzerbedürfnisse anpassen. Dazu gehören die Firmware, der Flasher und die Web-App.
    • Ganz gleich, ob es sich um die Entwicklung kundenspezifischer APIs für die Datenintegration, die Erstellung intuitiver Benutzeroberflächen für die Fernüberwachung und -steuerung oder die Unterstützung kundenspezifischer Hardware-Peripheriegeräte handelt, Inamata stellt sicher, dass unsere Softwarelösungen genau auf die Geschäftsanforderungen der Nutzer und ihrer Kunden zugeschnitten sind.
  • Schulungs-Workshops
    • Unsere Schulungsworkshops bieten den Nutzern ein umfassendes Verständnis der Inamata-Plattform. Durch detaillierte Anleitungen und praktische Übungen erhalten die Nutzer einen Einblick in die Funktionen der Plattform und lernen dabei die besten Verfahren kennen.
    • Darüber hinaus gehen diese Workshops über eine rein technische Schulung hinaus, indem sie die Nutzer in die Lage versetzen, einfallsreiche Kontrollpläne zu entwickeln, die auf ihre spezifischen Bedürfnisse zugeschnitten sind. Mit dem Schwerpunkt auf praktischer Anwendung und Problemlösung vermitteln unsere Schulungsworkshops den Nutzern die Fähigkeiten und das Wissen, das sie benötigen, um mit der Inamata-Plattform Innovation und Erfolg in ihren Unternehmen voranzutreiben.
  • Kundenspezifische Geräteentwicklung
    • Durch unsere Zusammenarbeit mit unserem Hardware-Partner Iconic Devices bieten wir kundenspezifische Geräteentwicklungsdienste an, die auf die individuellen Bedürfnisse der Nutzer und ihrer Kunden zugeschnitten sind. Durch die Nutzung des Fachwissens von Iconic Devices im Bereich Hardware-Engineering und unserer Kompetenz bei der Software-Integration können wir Geräte entwickeln, die mit kundenspezifischen Sensoren und Maschinenschnittstellen ausgestattet sind, die für die Arbeit mit der Inamata-Plattform optimiert sind.

    • Ganz gleich, ob es sich um die Entwicklung spezieller Sensoren für die Überwachung bestimmter Umgebungsbedingungen oder um die Konzeption robuster Maschinenschnittstellen für eine präzise Steuerung handelt, unsere kundenspezifische Geräteentwicklungslösungen gewährleisten eine nahtlose Interoperabilität und maximale Effizienz. So können die Nutzer maßgeschneiderte IoT-Lösungen einsetzen, die neue Möglichkeiten für Wachstum und Innovation eröffnen.

  • Brownfield-Migration
    • Brownfield-Migration ist ein wichtiger Service, den Inamata anbietet, um den
      nahtlosen Übergang bestehender IoT-Implementierungen auf unsere Inamata-Plattform umzusetzen. Mit unserem Fachwissen in den Bereichen IoT-Integration und Migrationsstrategien sorgen wir für eine reibungslose und effiziente Übertragung von Daten, Geräten und Arbeitsabläufen von Altsystemen auf unsere moderne Plattform.
    • Unser Ansatz umfasst eine gründliche Bewertung der aktuellen Infrastruktur, die Identifizierung von Kompatibilitätsproblemen und die Entwicklung maßgeschneiderter Migrationspläne, um Risiken zu minimieren und Unterbrechungen zu vermeiden. Durch den Einsatz unserer bewährten Methoden und Best Practices rationalisieren wir den Migrationsprozess und ermöglichen es den Nutzern, die Vorteile unserer Plattform zu nutzen, ohne bestehende Investitionen zu opfern oder die betriebliche Kontinuität zu gefährden.
    • Ganz gleich, ob es um die Aufrüstung veralteter Systeme, die Verbesserung der Skalierbarkeit oder die Verbesserung der Datenanalysefunktionen geht: Mit unseren Brownfield-Migrationsdiensten können Unternehmen ihre IoT-Implementierungen effektiv modernisieren und ein neues Maß an Effizienz, Einblicken und Innovationen freisetzen.

§ 1 Anwendungsbereich, Begriffsbestimmung

1.1

Diese Geschäftsbedingungen gelten für alle rechtlichen Beziehungen der Silent Wind GmbH, Gallitzinstr. 4a, 48167 Münster, nachfolgend „Inamata“, gegenüber Unternehmern als registrierten Nutzern der IoT-Plattform https://www.inamata.io und allen dazugehörigen Unterseiten („Plattform“). Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen werden im Geschäftsverkehr mit Unternehmern für die laufende Geschäftsbeziehung bei der Registrierung einbezogen werden. Es gelten ausschließlich diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen. Allgemeine Geschäftsbedingungen des Nutzers gelten nur insoweit, als Inamata ihnen ausdrücklich schriftlich zugestimmt hat. Insbesondere wird der Einbeziehung von Allgemeinen Geschäftsbedingungen eines Nutzers, die diesen Allgemeinen Geschäftsbedingungen widersprechen, schon jetzt widersprochen. Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten auch dann, wenn Inamata in Kenntnis entgegenstehender oder von diesen Allgemeinen Geschäftsbedingungen abweichender Bedingungen des Nutzers, die Leistung an ihn vorbehaltlos erbringt.

1.2

Unternehmer ist eine natürliche oder juristische Person oder eine rechtsfähige Personengesellschaft, die bei Abschluss eines Rechtsgeschäfts in Ausübung ihrer gewerblichen oder selbständigen beruflichen Tätigkeit handelt, § 14 Abs. 1 BGB. Eine rechtsfähige Personengesellschaft ist eine Personengesellschaft, die mit der Fähigkeit ausgestattet ist, Rechte zu erwerben und Verbindlichkeiten einzugehen, § 14 Abs. 2 BGB.

1.3

Die von der Inamata angebotenen Schulungsworkshops dienen ausschließlich der Einführung in die Nutzung der Plattform. Es handelt sich insoweit nicht um Fernunterricht i.S.d. § 1 FernUSG. Insbesondere findet keine Überwachung des Lernerfolges i.S.d. § 1 Abs. 1 Nr. 2 FernUSG statt. Die Vermittlung der Schulungsinhalte erfolgt ausschließlich durch die einseitige audiovisuelle Zurverfügungstellung der Schulungsinhalte durch die Inamata. Die Beantwortung von Verständnisfragen der Workshop-Teilnehmer durch Inamata stellt einen absoluten Ausnahmefall dar und dient ausschließlich der Selbstkontrolle der Nutzer. Es findet durch Inamata darüber hinaus keine Kontrolle des Lernerfolges in mündlicher oder schriftlicher Art statt.

§ 2 Registrierung

2.1

 

Die Registrierung als Nutzer auf der Plattform erfolgt durch die Eröffnung eines Nutzer-Accounts. Mit Abschluss des Anmeldevorgangs kommt zwischen Inamata und dem jeweiligen Nutzer ein kostenpflichtiger Nutzungsvertrag zustande, der unter Einbeziehung dieser AGB sowie ggf. vorrangiger Individualregelungen die rechtlichen Beziehungen im Rahmen der Plattformnutzung regelt. Für die Registrierung auf der Plattform müssen Nutzer

  1. den Button „ANMELDEN“ anklicken;
  2. die abgefragten Pflichtinformationen vollständig angeben;
  3. die Richtigkeit dieser Angaben überprüfen;
  4. am Ende auf den Button „Registrieren“ klicken;
  5. den Bedingungen und Konditionen durch klicken des Buttons „zahlungspflichtig beauftragen“ zustimmen.

Durch das Klicken auf den Button „zahlungspflichtig beauftragen“ gibt der Nutzer gegenüber Inamata ein Angebot für den Abschluss eines Vertrages über die Nutzung der Plattform zu den nachstehenden Vertragsbedingungen ab. Inamata bestätigt dem Nutzer den Eingang seines Angebotes per E-Mail an die angegebene Kontaktadresse. Die automatische Bestätigungs-E-Mail bezüglich des Angebotes ist keine Annahmeerklärung. Die Annahmeerklärung durch Inamata erfolgt mittels einer gesonderten E-Mail, mit welcher Inamata dem Nutzer die Plattform bereitstellt. Erst mit Zugang der Annahmeerklärung kommt ein Nutzungsvertrag zwischen Inanmata und dem jeweiligen Nutzer zustande, der die rechtlichen Beziehungen im Rahmen der Plattformnutzung regelt. Ein Anspruch auf Abschluss eines Nutzungsvertrages besteht nicht. Die Zahlungsabwicklung erfolgt über FastSpring, das als Merchant of Record fungiert. Durch das Klicken auf den Button „zahlungspflichtig beauftragen“ wird FastSpring der Vertragspartner für alle zahlungsbezogenen Transaktionen (hierzu weiter unter § 9.2).

2.2

Die Nutzung der Plattform ist ausschließlich unbeschränkt geschäftsfähigen natürlichen oder juristischen Person erlaubt, die nicht Verbraucher i.S.d. § 13 BGB sind.

2.3

Die bei der Anmeldung abgefragten Daten sind vollständig und korrekt anzugeben. Die Anmeldung setzt die Angabe einer gültigen E-Mail-Adresse voraus. Nachträgliche Änderungen der Nutzerdaten sind durch den Nutzer umgehend zu korrigieren.

2.4

Im Rahmen des Anmeldeprozesses sind Nutzer verpflichtet, einen Benutzernamen und ein Passwort zu vergeben. Die Nutzer sind verpflichtet, den Zugang zu dem Nutzerkonto sorgfältig zu sichern und das Passwort stets geheim zu halten.

2.5

Sofern es Anhaltspunkte dafür gibt, dass der Zugang eines Nutzers missbraucht wird, ist der Nutzer verpflichtet, Inamata umgehend hierüber zu informieren. Jeder Nutzer haftet grundsätzlich für sämtliche Aktivitäten, die unter Verwendung seines Zugangs vorgenommen werden, und stellt Inamata von etwaigen Schadensersatzansprüchen Dritter frei, außer der Nutzer hat den Missbrauch nicht zu vertreten.

§ 3 Pflichten des Nutzers

3.1

Der Nutzer hat über die gesamte Vertragslaufzeit die nachstehenden notwendigen und ihm zumutbaren Mitwirkungsleistungen zu erbringen, sowie die für die Leistungserbringung notwendigen Informationen, Unterlagen und Daten in einem zur Weiterverarbeitung geeigneten Format zur Verfügung zu stellen.

Insbesondere hat der Nutzer

  • bei Vertragsschluss einen qualifizierten Ansprechpartner nebst Vertreter für die Dauer des Vertrages zu benennen, der alle für die Durchführung des Vertrages erforderlichen Entscheidungsbefugnisse und Vollmachten besitzt;
  • die Plattform in einer den Mindestanforderungen entsprechenden/geeigneten Systemumgebungen einzusetzen. Bei der Verwendung der Web-App ist stets darauf zu achten, dass diese die genutzten Betriebssysteme sowie die verwendeten Browser in der jeweils aktuellsten Version verwendet werden. Bezüglich der verwendeten Geräte (WiFi-Controller) ist eine 2,4 GHz WiFi-Verbindung mit Internetzugang erforderlich;
  • für die Durchführung des Vertrages notwendige technische Einrichtungen (z.B. Stromversorgung, Internetverbindung etc.) funktionsbereit zu halten;
  • die zügige und zielgerichtete Kommunikation zu ermöglichen.

3.2

Wenn der Kunde eine erforderliche Mitwirkung nicht, nicht rechtzeitig oder nicht in der vereinbarten Weise leistet, sind ggf. hieraus entstehende Zusatzaufwände und Schäden von ihm zu tragen. Hierzu zählt insbesondere der Aufwand für das Vorhalten terminlich fest eingeplanter Ressourcen, sofern Inamata die Ressource nicht anderweitig einsetzen kann.

§ 4 Systemintegrität

4.1

Inamata kann den Zugang zu den eigenen Leistungen beschränken, sofern die Sicherheit des Netzbetriebes und/ oder die Aufrechterhaltung der Netzintegrität, insbesondere die Vermeidung schwerwiegender Störungen des Netzes, der Software oder gespeicherter Daten, dies erfordern.

4.2

Zur Gewährleistung der Systemintegrität ist der Nutzer verpflichtet, die Plattform ordnungsgemäß zu nutzen und jede Nutzung für missbräuchliche und/oder rechtswidrige Zwecke zu unterlassen; insbesondere hat er

  • keine Daten, Datensammlungen, Datenbanken oder Softwarefunktionalitäten in die Plattform einzustellen, zu speichern, oder darin anderen verfügbar zu machen, die mit Schadsoftware versehen sind oder in sonstiger Weise den technischen Anforderungen an die Nutzung der Plattform nicht genügen, oder die gewerbliche Schutzrechte oder Geschäftsgeheimnisse Dritter verletzen;
  • die Dienste in einer Art und Weise zu benutzen, die die Nutzung der Dienste durch andere Nutzer wesentlich einschränkt oder verhindert;
  • keine strafbaren, sittenwidrigen, hetzerischen, diffamierende oder in sonstiger Weise rechtswidrige Inhalte auf die Plattform einzustellen und/oder anderen Nutzern verfügbar zu machen.

4.3

Inamata ist berechtigt, bei einem Verstoß gegen Ziffer 4. 1 unzulässige oder von Dritten beanstandete Inhalte oder das Nutzerkonto in angemessenem Umfang von der weiteren Nutzung bis zur Aufklärung des Sachverhalts zu sperren. Bei erheblichen Pflichtverletzungen ist Inamata berechtigt, den Vertrag des Nutzers nach entsprechender Fristsetzung zu kündigen.

Bereits jetzt behält sich Inamata die Geltendmachung weiterer Ansprüche gegen den Nutzer ausdrücklich vor.

§ 5 Nutzungsrechte

5.1

Eine physische Überlassung der Software an den Nutzer erfolgt nicht.

5.2

Der Nutzer erhält an der jeweils aktuellsten Version der Software für die vertraglich festgelegte Anzahl an Nutzern einfache, d. h. nicht übertragbare, zeitlich auf die Dauer des Vertrags beschränkte Rechte, die Software mittels Zugriff über den Browser nach Maßgabe der vertraglichen Regelungen zu nutzen.

5.3

Der Nutzer darf die Software nur im Rahmen seiner eigenen geschäftlichen Tätigkeit durch eigenes Personal nutzen. Insbesondere ist eine weitergehende Nutzung der Software durch den Nutzer nicht gestattet.

5.4

Das Nutzungsrecht an den Nutzerdaten ist befristet auf die Vertragslaufzeit; die Nutzung der damit erzielten Änderungen und Verbesserungen der Plattform sowie weiterer Ergebnisse, soweit sie nicht Geschäftsgeheimnisse des Nutzers berühren, unterliegt keiner Befristung. Soweit Inamata durch die Nutzung der in § 5.2 S.1 genannten Daten geistiges Eigentum erzeugt, erwirbt der Nutzer daran keine Rechte.

§ 6 Nutzerdienste

6.1

Nutzern ist es grundsätzlich erlaubt, ihrerseits anderen Nutzern über die Plattform Dienste anzubieten. In diesem Fall ist der anbietende Nutzer für diesen Dienst ausschließlich selbst verantwortlich. Der anbietende Nutzer hat sicherzustellen, dass die über einen solchen Nutzer-Dienst durchgeführten Rechtsgeschäfte eigenverantwortlich zwischen den daran Beteiligten abgewickelt werden. Dies betrifft insbesondere – aber nicht abschließend – die Bereiche Kundensupport, Implementierung und Integration und Abrechnung.

6.2

Der anbietende Nutzer verpflichtet sich, alle geltenden gesetzlichen Vorschriften sowie die von Inamata gemachten Vorgaben zu Datenformaten und IT-Sicherheit einzuhalten. Diese Vorgaben können in spezifischen Dokumenten oder Richtlinien festgelegt werden, zu denen der Nutzer Zugang bekommt. Inamata übernimmt keine Haftung für Rechtsgeschäfte, die zwischen Nutzern im Rahmen der angebotenen Dienste abgeschlossen werden. Alle rechtlichen und vertraglichen Pflichten aus diesen Geschäften liegen allein bei den beteiligten Nutzern. Insbesondere die Verantwortung für die Definition und Einhaltung von Service Level Agreements liegt ausschließlich bei dem Nutzer gegenüber seinen Endkunden. Inamata übernimmt keine Verantwortung für Service Level Agreements, die der Nutzer seinen Endkunden gegenüber vereinbart.

§ 7 Rechte Dritter

7.1

Der Nutzer versichert, dass er über die von ihm im Rahmen der Nutzung der Plattform verwendeten Daten frei verfügen darf, und dass diese frei von Rechten Dritter sind. Der Nutzer verpflichtet sich, Inamata von sämtlichen Schäden, angemessenen Kosten, Auslagen usw. freizuhalten, die ein Dritter aus bspw. Patent-, Urheberrechts-, Leistungsschutzrechten oder Eigentumsrechten im Zusammenhang mit der vertragsgemäßen Nutzung der überlassenen Daten gegenüber Inamata geltend macht.

7.2

Hinsichtlich entstehender Rechtsanwaltskosten gelten – neben den gesetzlichen Vorschriften des RVG – die nach Aufwand entstandenen Kosten als angemessen. Inamata hat die Nutzer umgehend schriftlich über jeden Anspruch oder angedrohten Anspruch gegen Inamata zu informieren. Inamata übernimmt die alleinige Kontrolle über die Verteidigung und alle Verhandlungen über Beilegung oder Vergleich bezüglich eines solchen Anspruchs, wird sich allerdings bemühen, die Nutzer nach eigenem Ermessen in die Verteidigung und/oder Verhandlung einzubeziehen und diese mit den Nutzern abzustimmen. Inamata ist berechtigt, Zugeständnisse in solchen Angelegenheiten ohne die vorherige schriftliche Zustimmung der Nutzer zu machen, solange Inamata die Nutzer über alle geplanten Schritte im Vorfeld informiert.

7.3

Sollten über die vorstehenden Ziffern hinaus weitere Fragen aus der Verletzung von Schutzrechten Dritter entstehen, werden sich die Vertragsparteien über die Behandlung dieser Fragen unter Berücksichtigung der beiderseitigen Interessen verständigen.

§ 8 Sperrung

8.1

Sofern konkrete Anhaltspunkte dafür bestehen, dass ein Nutzer gesetzliche Vorschriften, Rechte Dritter oder diese Allgemeinen Nutzungsbedingungen verletzt oder wenn Inamata hieran ein sonstiges berechtigtes Interesse hat (z.B. Schutz der anderen Nutzer), ist es Inamata erlaubt, den Account des jeweiligen Nutzers zeitweise, teilweise oder endgültig zu sperren.

8.2

Inamata darf den Account eines Nutzers insbesondere dann endgültig sperren, wenn der Nutzer andere Nutzer oder Dritte in erheblichem Maße schädigt, im Rahmen der Anmeldung falsche Kontaktdaten angibt oder wenn ein anderer wichtiger Grund vorliegt.

§ 9 Preis, Zahlung und Fälligkeit

9.1

Der monatliche Preis für die Nutzung der Plattform pro Controller berechnet sich nach der Folgenden Formel:
 

Controller-Basispreis + Datenspeicherdauer (2 Wochen, 1 / 3 / 5 Jahre + 1 Monat) + maximale Datenrate (alle 15 Min., jede Min. alle 5 s im Schnitt über 30 Min.)

9.2

Der Nutzer kann zu den in der Web-Applikation dargestellten Konditionen ein Abonnement abschließen. Zahlungsdienste werden dabei gegenüber den Nutzern ausschließlich über den Zahlungsanbieter FastSpring erbracht. FastSpring ist ein autorisierter Wiederverkäufer (Merchant of Record) von Software, digitalen Produkten und Dienstleistungen. FastSpring ist in dieser Funktion für die Abwicklung der Transaktionen verantwortlich. Die einzelnen Rahmenbedingungen des Anbieters FastSpring richten sich nach den geltenden Verkaufsbedingungen für Käufer von FastSpring, der hier eingesehen werden können. FastSpring wickelt dabei alle Zahlungen selbstständig und eigenverantwortlich ab und übernimmt die damit verbundenen Verpflichtungen, wie insbesondere die Erhebung der Umsatzsteuer und die Einhaltung der PCI-Vorschriften.

9.3

Es besteht zudem die Möglichkeit für Nutzer, ein kostenloses Abonnement abzuschließen. Für die Nutzer des kostenlosen Abonnements ist das Angebot auf die folgenden Funktionen begrenzt:

  • max. 5 Controller
  • max. 1 Nutzer pro Organisation
  • 1 Datenpunkt pro Minute
  • eine Speicherdauer der Datenpunkte von max. 2 Wochen
  • 1 aktiver Kontrollplan

Für kostenlose Konten wird die Speicherdauer auf 2 Wochen begrenzt.

§ 10 Verantwortung für Inhalte, Haftung

10.1

Inamata haftet für grob fahrlässig und vorsätzlich begangene Pflichtverletzungen, sowie für einfach fahrlässig bewirkte Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers und der Gesundheit. Gegenüber Unternehmern ist die Haftung bei nicht vorsätzlichen Handlungen auf den bei Vertragsschluss typischerweise voraussehbaren Schaden begrenzt.

10.2

Bei leichter Fahrlässigkeit haftet Inamata nur bei der Verletzung vertragswesentlicher Pflichten und beschränkt auf den bei Vertragsschluss vorhersehbaren Schaden. Diese Beschränkung gilt nicht bei der Verletzung von Leben, Körper und Gesundheit. Für sonstige leicht fahrlässig verursachte Schäden haftet Inamata nicht. Die Haftung für leichte Fahrlässigkeit ist ferner der Höhe nach beschränkt auf die bei Vertragsschluss vorhersehbaren Schäden, mit deren Entstehung typischerweise gerechnet werden muss. Diese Haftungsbeschränkung gilt auch zugunsten unserer Erfüllungsgehilfen. Eine etwaige Haftung wegen vorvertraglichen Verschuldens (c.i.c.) oder nach dem Produkthaftungsgesetz bleibt unberührt.

10.3

Unabhängig von einem Verschulden von Inamata bleibt eine eventuelle Haftung bei arglistigem Verschweigen eines Mangels oder aus der Übernahme einer Garantie durch Inamata bestehen.

10.4

Eine Haftung Inanmatas für den Verlust von Daten ist den Fällen ausgeschlossen, in denen der Schaden darauf beruht, dass es der Nutzer schuldhaft unterlassen hat, einer eigenen Verpflichtung zur Datensicherungen nachzukommen und deshalb die Daten nicht mit vertretbarem Aufwand wiederhergestellt werden können.

§ 11 Laufzeit und Kündigung

11.1

Mit Annahme des Vertragsangebotes durch Inamata gemäß § 2 beginnt das kostenpflichtige Vertragsverhältnis und wird auf unbestimmte Zeit geschlossen.

11.2

Das Vertragsverhältnis kann ohne Angabe von Gründen unter Einhaltung einer Kündigungsfrist von 30 Tagen jeweils zum Monatsende gekündigt werden.

11.3

Unberührt bleibt das Recht jeder Vertragspartei, den Vertrag aus wichtigem Grund fristlos zu kündigen. Ein wichtiger Grund liegt vor, wenn dem kündigenden Teil unter Berücksichtigung aller Umstände des Einzelfalls und unter Abwägung der beiderseitigen Interessen die Fortsetzung des Vertragsverhältnisses bis zur vereinbarten Beendigung oder bis zum Ablauf einer Kündigungsfrist nicht zugemutet werden kann.

11.4

Ein wichtiger Grund für eine Partei liegt insbesondere dann vor,

  • wenn die andere Partei zahlungsunfähig wird oder ihre Geschäftstätigkeit einstellt;
  • wenn der Nutzer fällige Zahlungen trotz Mahnung und Nachfristsetzung nicht leistet oder die vertraglichen Bestimmungen über die Nutzung der Plattform verletzt.

Eine fristlose Kündigung setzt außer im Falle der Zahlungsunfähigkeit oder Geschäftsaufgabe voraus, dass der andere Teil schriftlich abgemahnt und aufgefordert wird, den vermeintlichen Grund zur fristlosen Kündigung in angemessener Zeit zu beseitigen

 

11.5

Bei Beendigung des Vertrages kann der Nutzer die mittels der Plattform verarbeiteten Inhalte bis einen Monat nach Wirksamwerden der Kündigung exportieren. Nach diesem Zeitpunkt wird Inamata den entsprechenden Nutzeraccount vollständig löschen. Bis zu dem vorstehend genannten Zeitpunkt ist die Vergütung durch den Nutzer weiter zu entrichten, wobei etwaige Unterstützungshandlungen durch Inamata nur nach Rücksprache gegen eine gesonderte Vergütung erfolgen.

§ 12 Open Source

12.1

Die von Inamata zur Verfügung gestellte Software enthält Open Source Software-Komponenten, deren Nutzung ausschließlich den entsprechenden Nutzungsbedingungen der Open Source Software-Komponenten unterliegen.

12.2

Inamata übernimmt keine Gewährleistung oder Haftung für die Qualität, Sicherheit, Funktionsfähigkeit oder Eignung der Open Source-Software für einen bestimmten Zweck. Der Nutzer akzeptiert ausdrücklich, dass die Nutzung der Open Source-Software auf eigenes Risiko erfolgt. Inamata setzt als bekannt voraus, dass die Nutzung von Open Source-Software bestimmte Risiken mit sich bringen kann, einschließlich Sicherheitslücken und Kompatibilitätsproblemen. Inamata verpflichtet sich, angemessene Sicherheitsmaßnahmen zu implementieren, um diese Risiken zu minimieren, und informiert den Nutzer regelmäßig über bekannte Sicherheitsprobleme oder Schwachstellen auf der Plattform. Der Nutzer ist insoweit verpflichtet, sich regelmäßig an entsprechender Stelle über die genannten Risiken zu informieren.

12.3

Der Nutzer verpflichtet sich, alle Änderungen am Quellcode der Open Source-Software, die in der Plattform verwendet wird, gemäß den Anforderungen der Apache 2.0-Lizenz explizit aufzulisten, zu dokumentieren und alle entsprechenden Lizenzinformationen zu übermitteln.

12.4

Keine Vereinbarung des zwischen den Parteien geschlossenen Vertrags beeinflusst dabei die Rechte oder Pflichten des Nutzers aus den entsprechenden Nutzungsbedingungen der Open Source Software-Komponenten. Im Falle von Widersprüchen oder entgegenstehenden Vorschriften von Lizenzbestimmungen der Open Source Software und den Bestimmungen dieses Vertrages genießen die Lizenzbestimmungen der Open Source Software Vorrang.

12.5

Inamata behält sich das Recht vor, den Quellcode der Open Source-Software im Rahmen von Updates oder Upgrades der Plattform zu ändern oder zu aktualisieren. Der Nutzer ist verpflichtet, solche Änderungen zu akzeptieren und zu implementieren, um die Kompatibilität und Sicherheit der Plattform zu gewährleisten.

 

§ 13 Verfügbarkeit, Service Levels und Störungsbehebung

13.1

Inamata strebt eine hohe Verfügbarkeit der Plattform an. Die Plattform wird mit einer Verfügbarkeit von mindestens 99,5% pro Monat bereitgestellt, gemessen auf einer monatlichen Basis (nachfolgend „Verfügbarkeit“). Die in § 12 Abs. 1 S. 1 genannte Verfügbarkeitsquotenklausel dient dazu, eine angemessene Verfügbarkeit der Plattform sicherzustellen, jedoch wird durch Inamata keine Garantie für eine absolute Verfügbarkeit der Plattform übernommen.

13.2

Als Verfügbarkeit gilt die Möglichkeit des Kunden, sämtliche Hauptfunktionen der Plattform zu nutzen. Wartungszeiten sowie Zeiten der Störung unter Einhaltung der Behebungszeit gelten als Zeiten der Verfügbarkeit der Plattform. Zeiten unerheblicher Störungen bleiben bei der Berechnung der Verfügbarkeit außer Betracht. Für den Nachweis der Verfügbarkeit sind die Messinstrumente des Providers im Rechenzentrum maßgeblich.

13.3

Der Nutzer hat etwaige Störungen unverzüglich an die folgenden Kontaktdaten zu melden:

Silent Wind GmbH
Gallitzinstr. 4a
48167 Münster
Tel.: +49.157.31806979
E-Mail: info@inamata.io

Eine Störungsmeldung und -behebung ist Montag bis Freitag (ausgenommen bundesweite Feiertage) zwischen 9:00 Uhr und 17:00 Uhr gewährleistet (Servicezeiten).

13.4

Schwerwiegende Störungen, die die Nutzung der Plattform insgesamt oder einer Hauptfunktion der Plattform unmöglich machen, wird Inamata auch außerhalb der Servicezeiten spätestens binnen zwei Stunden ab Eingang der Meldung der Störung – sofern die Meldung innerhalb der Servicezeiten erfolgt – beheben (Behebungszeit). Sofern absehbar ist, dass eine Behebung der Störung nicht innerhalb dieser Zeitspanne möglich ist, wird Inamata den Nutzer hierüber unverzüglich informieren und die voraussichtliche Überschreitung der Zeitspanne mitteilen.

13.5

Sonstige erhebliche Störungen (Haupt- oder Nebenfunktionen der Plattform sind gestört, können aber genutzt werden; oder andere nicht nur unerhebliche Störungen) werden spätestens binnen 12 Stunden innerhalb der Servicezeiten behoben (Behebungszeit).

Die Beseitigung von unerheblichen Störungen liegt im Ermessen Inamatas´.

§ 14 Leistungsänderungen

14.1

Im Rahmen des für den Kunden Zumutbaren ist Inamata berechtigt, die vertraglich vereinbarten Leistungen zu ändern. Gründe für eine Leistungsänderung sind insbesondere:

  • Die vereinbarten Leistungen entsprechen nicht mehr dem aktuellen Stand der Technik, den Sicherheitsbestimmungen oder den Anforderungen des Datenschutzes oder wenn ihre Lauffähigkeit nicht mehr gewährleistet ist.
  • Änderungen von in der Leistung enthaltenen Drittprodukten, die Inamata nicht zu vertreten hat.
  • Die Änderung gesetzlicher oder behördlicher Anforderungen, die eine Leistungsanpassung notwendig machen.
  • Ein sonstiges berechtigtes Interesse an der Änderung der Leistung durch Inamata.

14.2

Leistungsänderungen gemäß Ziffer 13.1 werden dem Nutzer mindestens zwei Monate vor ihrem Wirksamwerden schriftlich oder in Textform mitgeteilt. Der Nutzer kann die von der Leistungsänderung betroffene Leistung innerhalb eines Monats ab Bekanntgabe der Leistungsänderung zu deren Inkrafttreten schriftlich oder in Textform kündigen.

14.3

Die Kündigung muss schriftlich erfolgen und den Zeitpunkt des Vertragsendes klar angeben. Diese Kündigungsklausel lässt andere vertragliche oder gesetzliche Kündigungsrechte unberührt.

§ 15 Datenschutz; Geheimhaltung

15.1

Die Parteien werden die für sie jeweils geltenden anwendbaren datenschutzrechtlichen Bestimmungen einhalten.

15.2

Der Nutzer verpflichtet sich, über alle vertraulichen Informationen (einschließlich Geschäftsgeheimnissen), die er im Zusammenhang mit der Vertragserfüllung und dessen Durchführung erfährt, Stilschweigen zu bewahren und diese nicht gegenüber Dritten offenzulegen, weiterzugeben oder auf sonstige Art zu verwenden. Vertrauliche Informationen sind dabei solche, die als vertraulich gekennzeichnet sind oder deren Vertraulichkeit sich aus den Umständen ergibt, unabhängig davon, ob sie in schriftlicher, elektronischer, verkörperter oder mündlicher Form mitgeteilt worden sind. Die Geheimhaltungsverpflichtung gilt nicht, soweit der Nutzer gesetzlich oder aufgrund bestands- bzw. rechtskräftiger Behörden- oder Gerichtsentscheidung zur Offenlegung der vertraulichen Information verpflichtet ist. Der Nutzer verpflichtet sich, mit allen Mitarbeitern und Subunternehmern eine den vorstehenden Absatz inhaltgleiche Regelung zu vereinbaren.

§ 16 Sonstiges

16.1

Alle mit Inamata abgeschlossenen Verträge im Sinne von § 1 unterliegen ausschließlich dem Recht der Bundesrepublik Deutschland unter ausdrücklichem Ausschluss des U.N.-Kaufrechts. Die Vertragssprache ist Deutsch.

16.2

Für sämtliche gegenwärtige und zukünftige Ansprüche aus der Geschäftsverbindung mit Unternehmern, einschließlich Wechsel- und Scheckforderungen, ist Gerichtsstand der Sitz von Inamata.

16.3

Im Geschäftsverkehr mit Unternehmen ist der gemeinsame Erfüllungsort der Parteien der Sitz von Inamata.

16.4

Anzeigen und Erklärungen gegenüber Inamata sind in Textform abzugeben. Vertragliche Abreden oder Erklärungen des Nutzers bleiben von dieser Regelung unberührt.

16.5

Sollten einzelne Regelungen dieses Vertrags ganz oder teilweise unwirksam oder undurchführbar sein oder werden, so wird dadurch die Wirksamkeit der übrigen Regelungen dieses Vertrags nicht berührt. Die Parteien werden anstelle der unwirksamen oder undurchführbaren Regelung eine dieser Regelung rechtlich und wirtschaftlich möglichst nahekommende, gültige und wirksame Regelung treffen, die sie vernünftigerweise vereinbart hätten, wenn sie bei Abschluss dieses Vertrags die Unwirksamkeit oder Undurchführbarkeit der jeweiligen Regelung bedacht hätten. Entsprechendes gilt im Fall einer Regelungslücke.

§ 17 Ergänzende Bedingungen für Dienstverträge

Für Beratungsleistungen durch Inamata (Dienstvertrag) gelten ergänzend die nachfolgenden Bestimmungen:

17.1 Allgemeine Bestimmungen

17.1.1

Inamata und der Dienstberechtigte arbeiten vertrauensvoll zusammen. Sie unterrichten sich bei Abweichungen von der vereinbarten Vorgehensweise oder Zweifeln an der Richtigkeit der Vorgehensweise unverzüglich gegenseitig.

17.1.2

Inamata erbringt die Beratungsleistungen mit größtmöglicher Sorgfalt und Gewissenhaftigkeit nach dem jeweils neuesten Stand bewährter Technik. Inamata berücksichtigt nach Absprache und, sofern im Einzelfall sinnvoll, allgemeine Verfahrensbeschreibungen und Industriestandards (z. B. ITIL, DIN) sowie gegebenenfalls spezifische Bestimmungen, Methoden und Anwendungspraktiken des Dienstberechtigten.

17.1.3

Erkennt der Dienstberechtigte, dass von ihm gemachte Angaben und Anforderungen fehlerhaft, nicht vollständig, nicht eindeutig oder nicht realisierbar sind, hat er dies sowie die ihm erkennbaren Folgen Inamata unverzüglich mitzuteilen.

17.1.4

Der Dienstberechtigte benennt einen Ansprechpartner und einen Stellvertreter, der auf Auftraggeberseite vertretungsberechtigt für die Durchführung des Vertragsverhältnisses verantwortlich ist. Sollte keine Person benannt werden, gilt derjenige im Rahmen seiner Vertretungsmacht als berechtigt, Erklärungen abzugeben und entgegenzunehmen, mit dem der Berater den Vertrag oder Auftrag geschlossen hat.

17.1.5

Änderungen, Ergänzungen oder Erweiterungen des Angebotes, des Auftrages, des Leistungsumfanges/-inhaltes, der Aufgabenstellung, der Vorgehensweise und der Art der Arbeitsergebnisse bedürfen der Schriftform. Inamata wird dem Änderungsverlangen des Dienstberechtigten Rechnung tragen, sofern ihr dies im Rahmen ihrer betrieblichen Kapazitäten, insbesondere hinsichtlich des Aufwandes und der Zeitplanung, zumutbar ist. Die hierdurch entstehenden Mehrkosten hat der Dienstberechtigte zu tragen.

17.1.6

Ereignisse höherer Gewalt, die die Leistung wesentlich erschweren oder zeitweilig unmöglich machen, oder Behinderungen durch fehlende Mitwirkung des Dienstberechtigten, berechtigen Inamata, die Erfüllung der Leistung um die Dauer der Behinderung und eine angemessene Anlaufzeit hinauszuschieben. Der höheren Gewalt stehen Arbeitskampf und ähnliche Umstände gleich, soweit sie unvorhersehbar und schwerwiegend sind. Die Parteien teilen sich unverzüglich den Eintritt solcher Umstände mit.

17.2 Vergütung

17.2.1

Die Vergütung für die Beraterleistung basiert auf dem erforderlichen Zeitaufwand. Maßgeblich für das Honorar sind die jeweils gültigen Honorarsätze des Beraters, soweit nicht etwas anders zwischen den Parteien vereinbart ist. Der Beratungssatz fällt bei jeder angefangenen Stunde an.

17.2.2

Ist zwischen den Vertragsparteien keine Vereinbarung hinsichtlich des Honorars für eine Leistung getroffen worden, deren Erbringung der Dienstberechtigte den Umständen nach nur gegen ein Honorar erwarten durfte, so hat der Dienstberechtigte das für diese Leistung übliche Honorar in Höhe der üblichen Honorarsätze zu entrichten.

17.2.3

Die Vergütung ist 10 Tage nach Erhalt einer ordnungsgemäßen und prüffähigen Rechnung zur Zahlung fällig.

17.2 Mitwirkungspflichten des Dienstberechtigten

17.3.1

Der Dienstberechtigte hat die Beratungsleistungen von Inamata durch angemessene Mitwirkungshandlungen zu fördern. Er wird insbesondere Inamata die dafür erforderlichen Informationen und Daten zur Verfügung stellen.

17.3.2

Kommt der Dienstberechtigte seinen Mitwirkungspflichten nicht nach und kann Inamata aus diesem Grunde seine Beratungsleistungen ganz oder teilweise nicht innerhalb der vereinbarten Zeit abschließen, so verlängert sich der dafür vereinbarte Zeitraum angemessen.

§ 18 Änderung der Geschäftsbedingungen

Wenn Inamata beabsichtigt, diese Geschäftsbedingungen oder einzelne Bestimmungen daraus zu ändern und/oder zu ergänzen, wird Inamata die Nutzer ausdrücklich auf die Neufassung hinweisen und ihnen den geänderten Text zugänglich machen. Die Nutzer haben das Recht, solchen Änderungen zu widersprechen. In diesem Fall wird das Nutzungsverhältnis im bisherigen Leistungsumfang zu den bestehenden Nutzungsbedingungen fortgesetzt. Wenn dies technisch nicht möglich ist, ist Inamata berechtigt, das Nutzungsverhältnis mit den Nutzern zu kündigen und die weitere Nutzung der Plattform zu untersagen. Die gesetzlichen Gewährleistungsrechte der Nutzer bleiben unberührt.

 

Stand: 03.06.2024

 

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